Übersicht über die Entsorgung von Leuchtmitteln

Seit dem 13. August 2005 gilt die Europäische Richtlinie über Elektro- und Elektronik-Altgeräte (WEEE) kurz ElektroG.

Seitdem müssen alle Leuchtstoffröhren, Energiesparlampen und Gasentladungslampen fachgerecht recycelt werden. Diese enthalten zudem auch eine geringe Menge an Quecksilber, die in den Recyclingwerken umweltgerecht entnommen und für die Weiterverwertung aufbereitet werden kann. Das Quecksilber gelangt somit nicht in die Umwelt. Da diese Lampentypen elektronische Bauteile beinhalten (auch LED Lampen), dürfen sie nicht im Hausmüll, sondern müssen gesondert entsorgt werden. Diese Lampen mit einer durchgestrichenen Mülltonne gekennzeichnet.
Nicht zuletzt aus ökologischer Sicht ist es unabdingbar, dass diese Lampen nicht in den Hausmüll wandern.

Welche Lampen müssen entsorgt werden

Glühlampen dürfen in den Hausmüll
Halogenglühlampen und Halogenlampen dürfen in den Müll

Glühlampen und Halogenlampen können über den Hausmüll entsorgt werden
Nicht in den Glascontainer, denn Lampenglas hat andere Eigenschaften als Flaschenglas. Glühlampen bestehen aus Glas und Metall und enthalten keine umweltrelevanten Stoffe.

Entladungslampen dürfen nicht in den Hausmüll
Quecksilberhaltige Energiesparlampen dürfen nicht in den Hausmüll
Quecksilberhaltige Leuchtstofflampen dürfen nicht in den Hausmüll!
Darf nicht in den Hausmüll!

Entladungslampen, Metalldampflampen, Energiesparlampen, Leuchtstofflampen
Enthalten neben recyclingfähigem Leuchtstoff geringe Mengen an Quecksilber.
Da diese Lampentypen elektronische Bauteile beinhalten, dürfen sie nicht im Hausmüll oder im Flaschenglas-Recyclingcontainer, sondern müssen gesondert entsorgt werden. Hinweise zu Lampenbruch

LED Lampen dürfen nicht in den Hausmüll!
Darf nicht in den Hausmüll!

LED Lampen​
Aufgrund der enthaltenen Elektronik-Bauteile und möglicher Spuren giftiger Substanzen in den LED-Chips dürfen sie nicht im Rest- oder Hausmüll entsorgt werden.